§ 1 Name
Die Fraktion gibt sich den Namen „FDP-Fraktion in der
Stadtvertretung Versmold“ – kurz „FDP-Ratsfraktion“.
§ 2 Organe
1. FDP-Ratsfraktion
2. Fraktionsversammlung: Die FDP-Ratsfraktion sowie sachkun-
dige Bürger der FDP in den Ausschüssen der Stadtvertretung
3. Fraktionsvorsitzender/ Fraktionsvorsitzende
§ 3 Ziele und Aufgaben
1. Ziel der Arbeit der FDP-Ratsfraktion ist es, die kommunale
bürgerschaftliche Selbstverwaltung in der Stadt Versmold
nach den Grundsätzen der Freien Demokratischen Partei zu
verwirklichen.
2. Es ist insbesondere Aufgabe der FDP-Ratsfraktion, die Wün-
sche und Anregungen der Bürger der Stadt Versmold aufzuneh-
men und eine transparente Kommunikation zwischen Bürger-
schaft und Stadt zu gewährleisten.
§ 4 Zusammensetzung der Fraktion
1. Die FDP-Stadtvertreter bilden für die Dauer der
Wahlperiode 2009-2014 die FDP-Ratsfraktion
2. Die Mitglieder der FDP-Ratsfraktion haben Stimmrecht
3. Die FDP-Ratsfraktion wählt aus ihrer Mitte den Fraktionsvorsitzenden/die Fraktionsvorsitzende sowie dessen/deren Stellvertreter(in)
4. Der/die Fraktionsvorsitzende sowie dessen/deren Stellver- treter(in) werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder der Fraktion gewählt.
Eine vorzeitige Abwahl bedarf ebenfalls einer Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder.
5. Beim Ausscheiden eines FDP-Ratsmitgliedes aus der Stadt-
vertretung der Stadt Versmold erlischt dessen Mitglied- schaft in der Ratsfraktion. Der über die Reserveliste
bestimmte Nachfolger wird Mitglied der Fraktion.
6. Die FDP-Ratsfraktion kann andere Ratsmitglieder als Hospi-
tanten aufnehmen. Die Aufnahme bedarf eines Beschlusses
der Fraktion mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimm-
berechtigten Mitglieder. Hospitanten haben kein Stimmrecht.
§ 5 Ausschluss aus der Fraktion
1. Ein Mitglied der FDP-Ratsfraktion und der Fraktionsversamm- lung kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interes- sen und Beschlüsse der Fraktion verstößt und dadurch dem Ansehen und der politischen Arbeit der FDP-Fraktion wissentlich und mutwillig schadet.
2. Ein Ausschluss aus der FDP-Fraktion bedarf einer Mehrheit
von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder der
FDP-Ratsfraktion.
3. Das auszuschließende Mitglied ist vor der Beschlussfassung
anzuhören, sofern es gewünscht wird.
§ 6 Fraktionsvorsitzende(r) und Stellvertretung
1. Der/die Fraktionsvorsitzende vertritt die Fraktion nach in-
nen und außen. Er/sie leitet die Fraktionssitzungen und
Fraktionsversammlungen.
2. Über die Tätigkeit ist der Fraktion und der Fraktionsver-
sammlung regelmäßig zu berichten.
3. Im Verhinderungsfall übernimmt der/die Stellvertreter(in)
diese Aufgaben.
§ 7 Geschäftsführung
Die Wahrnehmung der Aufgaben der laufenden Geschäftsführung
obliegt dem Vorsitzenden. Im Einvernehmen mit der Fraktion
können Aufgaben delegiert werden.
Die Verwaltung der Fraktionsmittel übernimmt der/die Vorsit-
zende gemeinsam mit einem von der Fraktion bestimmten Frak-
tionsmitglied.
§ 8 Fraktionssitzung
Die Fraktion tagt regelmäßig vor Sitzungen der Stadtvertre-
tung und ihrer Ausschüsse.
§ 9 Fraktionsversammlung
1. Die Fraktionsversammlung wird rechtzeitig vom Vorsitzen-
den zur Vorbereitung der Ausschusssitzungen eingeladen.
2. Von den Ergebnissen der Beratungen können die Medien zur
Orientierung der Öffentlichkeit informiert werden, sofern
es sich um Punkte handelt, die öffentlich behandelt werden
dürfen.
§ 10 Fraktionsentscheidungen
Abstimmungen in der Fraktion werden mit einfacher Mehrheit
getroffen. Die Mitglieder der Fraktion unterliegen keiner
Fraktionsentscheidung. Bei Abstimmungen in der Stadtver-
tretung oder den Ausschüssen kann jedes Fraktionsmitglied
und jeder sachkundige Bürger frei und nur seinem Gewissen
folgend entscheiden.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Statut tritt nach Beschlussfassung durch die Mit-
glieder am 27. Oktober 2009 in Kraft.
Eine Änderung des Statutes ist nur möglich, wenn mehr als
die Hälfte der Fraktionsmitglieder ihr zustimmt. Es ist von
dem/der Fraktionsvorsitzenden und der Stellvertretung zu
unterzeichnen und in Kopie allen Mitgliedern der Fraktions-
versammlung auszuhändigen.
Versmold, den 2. September 2009
Gez.
Heiner Kamp
Ulrike Poetter
Arne Bartkowiak
Jochen Sander
Henry Lucas Lohmann